Nach seiner Auffassung ist die Wartezeit als Ausbildungsanrechnungszeit bei der Rente zu berücksichtigen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Die Ausbildungsanrechnungszeit wird nur mit 75 % des Gesamtleistungswerts bewertet, höchstens aber mit 75 % des Durchschnittsentgelts aller Versicherten - insoweit also eine sowohl generelle als auch individuelle Begrenzung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)