In dem vorliegenden Fall hatte ein Sohn seinen Vater auf Ausbildungsunterhalt verklagt.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Der Kl. hat für den Zeitraum ab Juli 1992 gegen den Bekl. keinen Anspruch auf Zahlung von Ausbildungsunterhalt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)