Auschwitz-Wärter

  1. Es genügt der Nachweis des Umgangs mit Terroristen und schon droht einem ein doppelt so langer Gefängnisaufenthalt wie manchem Auschwitz-Wärter - gestern vor vierzig Jahren wurden die Urteile im Auschwitz-Prozess verkündet. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.08.2005)