In den Rechtssachen Francovich und Bonifaci befolgte Italien eine Richtlinie nicht, die allen Mitgliedstaaten gebietet, bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers eine Stelle zu bestimmen, die Ausfallgeld zahlt.
( Quelle: FAZ 1994)
Ihnen bleibt nur, sich arbeitslos zu melden und auf das Ausfallgeld vom Arbeitsamt für die beiden noch offenstehenden Monatslöhne zu warten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)