Dann muss er sich nämlich darauf einstellen, dass ihm der Arzt ein Ausfallhonorar berechnet.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.12.2004)
Doch die Richter folgten den Ausführungen des Zahnarztes und entschieden jetzt, dass das Ausfallhonorar zu Recht erhoben wurde.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.12.2004)