Ausfuhrkredite

  1. Fischler betonte, der Plan müsse für alle Arten von Exportsubventionen gelten: für Ausfuhrkredite, als Nahrungsmittelhilfe getarnte Aufkaufaktionen und die Abnahme von Lebensmitteln durch Staatsgesellschaften. ( Quelle: Die Welt Online vom 11.05.2004)