Der Minusbetrag hänge mit Zahlungen an den Risikostrukturausgleich zusammen, mit dem die Kassen bestimmte Ausgabenrisiken etwa für chronisch Kranke untereinander finanziell ausgleichen müssten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.06.2002)
Die erste Maßnahme, die erfolgen müßte, wäre eine ungeschminkte Bestandsaufnahme über alle Einnahmen- und Ausgabenrisiken.
( Quelle: TAZ 1997)