In Ansehung dessen hat das BezG Potsdam nur solche Investitionskonzepte Berechtigter als berücksichtigungsfähig angesehen, die im Verfahren nach § 3a VermG spätestens bis zum Erlaß des Ausgangsbescheides vorgelegt worden waren (78).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)