Die Altersminderung ist auf 25 Prozent des Ausgangsbetrages begrenzt, was bedeutet, daß in jedem Fall 75 Prozent des Ausgangsbetrages angesetzt werden.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Die Altersminderung ist auf 25 Prozent des Ausgangsbetrages begrenzt, was bedeutet, daß in jedem Fall 75 Prozent des Ausgangsbetrages angesetzt werden.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)