Ausgestaltung

  1. Es müsse darauf geachtet werden, daß durch die Ausgestaltung der Zivildienstes keine Besserstellung der Wehrdienstverweigerer erfolge und die Belastungen beider Dienste vergleichbar blieben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Dies gelte für Fragen der Arbeit der künftigen Regulierungsbehörde für Strom und Gas ebenso wie für die Ausgestaltung des Emissionsrechtehandels. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.11.2003)
  3. Außerdem in der barocken Ausgestaltung, der wertvollen Bürgy-Orgel oder dem prachtvollen goldfarbenen Kronleuchter. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.09.2004)
  4. Eine marktwirtschaftliche Ausgestaltung des Mietrechts hält er gegenwärtig für nicht möglich und führt die nicht verlässlichen allgemeinen Rahmenbedingungen für die Immobilienwirtschaft, auch steuerliche, an. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  5. Wie diese Ausgestaltung allerdings aussehen und Europas Bürgern auch noch nahegebracht werden könnte, das konnte auch das Treffen in Hampton Court nicht klären. ( Quelle: Die Welt vom 28.10.2005)
  6. Der Business-to-Consumer-Bereich stellt an die konkrete Ausgestaltung des E-Business andere Anforderungen als der Aufbau elektronischer Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen. ( Quelle: OTS-Newsticker)
  7. Diese Sicherung des Eigentumsbestandes in seiner jeweiligen, konkreten Ausgestaltung in der Hand des einzelnen wird als Bestandsgarantie bezeichnet (51). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. In der Stadtverwaltung Kiel sieht man jedoch keinen Grund, die Ausgestaltung der Verpackungssteuer zu ändern. ( Quelle: TAZ 1997)
  9. Ein Schwerpunkt bildet die Ausgestaltung des Melderechts im Beherbergungsgewerbe. Anders als bisher üblich wird eine (allerdings sanktionslose) Ausweispflicht beim Ausfüllen von Hotelmeldescheinen vorgesehen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Auf einem verheerenden letzten Platz (102) landet Deutschland zudem bei der flexiblen Ausgestaltung von Löhnen und Gehältern sowie der Effizienz des Steuersystems. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.09.2005)