Die bisher unbezahlten Tätigkeiten wie "häusliche Erziehungsarbeit und Pflege" müssen mit Hilfe einer Ausgleichskasse in das Sozialprodukt eingebracht werden.
( Quelle: Die Zeit 1995)
Über eine "Ausgleichskasse" sollten dann einzelne Härten ausgeglichen werden.
( Quelle: TAZ 1989)