Ausgleichsleistungsgesetzes

  1. Im ersten Entwurf eines Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes hatte der Bundesminister der Finanzen noch versucht, diese Wertschere durch eine Vermögensabgabe von 30 % des Verkehrswertes restituierter Güter zu schließen (12). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)