Und zwar nach dem Vereinsrecht auf Auskunfterteilung gegen den ehemaligen Bundeskanzler Kohl.
( Quelle: Junge Freiheit 2000)
Im Zusammenhang damit mußte aber auch geprüft werden, ob - ein entspr. Ergebnis der Auskunfterteilung vorausgesetzt - ein auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gestützter Gehaltsanspr. überhaupt mögl. ist.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)