Auskunftsbetriebes

  1. Von einer möglichst schnellen Aufnahme des Auskunftsbetriebes des Registers - entsprechend der gesetzlichen Vorgabe - würde für die Geschädigten ein positives rechtsstaatliches Signal bei der Bekämpfung der Massenkriminalität ausgehen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)