Klaus Sieveking, Professor für öffentliches Recht an der Bremen Uni ergänzt: "Es kann nicht Sinn des Ausländerwahlrechts sein, daß dadurch gewachsene politische Strukturen zerstört werden".
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
"Demokratie bedeutet Selbstbestimmung des Volkes, die Einführung eines Ausländerwahlrechts hingegen ist demokratiewidrige Fremdbestimmung", so begründete Manfred Langner, Justitiar der Unionsfraktion, gestern in Bonn diesen Beschluß.
( Quelle: TAZ 1989)