Erfüllt eine Überweisung die in der Verordnung genannten Voraussetzungen nicht, wird sie wie eine herkömmliche Auslandsüberweisung behandelt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.07.2003)
"Unter zehn DM für eine Auslandsüberweisung läuft in Deutschland bislang nichts", schimpft die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) in Bonn.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)