Auslandsbezug

  1. Nach ihrer Auffassung sollten die Oberlandesgerichte in Deutschland, zuständig für die Zulässigkeitsprüfung eines EU-Haftbefehls, den Auslandsbezug der Straftat kontrollieren. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.07.2005)
  2. Bei Taten mit 'maßgeblichem Auslandsbezug' könnten dagegen - ein neues Gesetz vorausgesetzt - auch Verdächtige mit deutschem Pass an die Justizbehörden anderer Länder überstellt werden. ( Quelle: RTL vom 19.07.2005)