Nach ihrer Auffassung sollten die Oberlandesgerichte in Deutschland, zuständig für die Zulässigkeitsprüfung eines EU-Haftbefehls, den Auslandsbezug der Straftat kontrollieren.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.07.2005)
Bei Taten mit 'maßgeblichem Auslandsbezug' könnten dagegen - ein neues Gesetz vorausgesetzt - auch Verdächtige mit deutschem Pass an die Justizbehörden anderer Länder überstellt werden.
( Quelle: RTL vom 19.07.2005)