Denn, so die damalige Argumentation von Bötsch, der Tatbestand des Remailing sei dann nicht gegeben, wenn die betreffenden Sendungen im Ausland hergestellt worden sind und es sich damit um originäre Auslandssendungen handele.
( Quelle: Welt 1996)
Lesen Sie weiter auf Seite 2: Markt mit Auslandssendungen legt um bis zu 50 Prozent im Jahr zu.
( Quelle: Handelsblatt vom 20.10.2005)