Der letzte DDR-Staats- und Parteichef Egon Krenz hat der Staatsanwaltschaft willkürliche Auslegung des DDR-Rechts vorgeworfen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Drittens: Wie sollen wir den Bürgerinnen und Bürgern die Motivation zur Organspendebereitschaft erklären, wenn der Gesetzgeber in der Frage des Todes des Organspenders mehrdeutig ist und jeder Auslegung Raum läßt?"
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Gleichwohl hatte das Abgeordnetenhaus am 23.7.1994 eine verfassungsrechtlich weniger bedenkliche Auslegung des Ausländergesetzes beschlossen.
( Quelle: TAZ 1997)
Außerdem wird dem Gremium das Recht auf Anhörung zugebilligt, ein Begriff, dessen Auslegung schon jetzt zwischen Regierungen, Arbeitgebern und Gewerkschaften umstritten ist.
( Quelle: Die Zeit 1995)
Aufhebung des ArbVerh. wird zwar häufig die Ruhegeldfrage mitgeregelt werden, so daß es auf die Auslegung der ursprüngl. Ruhegeldvereinbarung nicht mehr ankommt, doch zeigt eben unser Fall, daß die Dinge keineswegs so liegen müssen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Die Auslegung der Baupläne, die nach den Sommerferien beginnen soll, ist der Startschuss für das Planfeststellungsverfahren.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Statt schockgefrosteter Kandidaten in einer politischen Quizsendung zumindest Ansätze einer lebhaften Debatte, statt sturem Abfragen eine beweglichere Gesprächsführung, statt störender Hinweise auf Zeitkonten eine großzügigere Auslegung der Spielregeln.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.09.2002)
Damit wird keineswegs, wie der Bekl. meint, die kundenungünstigste Auslegung überzogen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Einwendungen sind bis zwei Wochen nach Ende der Auslegung beim RP Darmstadt, Luisenplatz 2, 6100 Darmstadt oder beim Magistrat der Stadt Kelsterbach schriftlich zu hinterlegen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Angesichts des auch im maßgebenden französischen Text (Art. 17 I lit.a MMA) eindeutigen Wortlauts des Art. 5 II MMA "avec indication de tous les motifs" kommt eine die Rechte der Markeninhaber beeinträchtigende Auslegung nicht in Betracht.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)