Ausleihe

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  1. Die gewerbliche Ausleihe ist nicht an das Verkaufsgesetz gebunden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Der Kern des Disputs: Gilt der stellvertretende Nato-Oberbefehlshaber in Europa im Falle einer Ausleihe an die WEU als "Nato-Einrichtung"? ( Quelle: Die Zeit (10/2000))
  3. Zwei ABM-Kräfte könnten die Ausleihe übernehmen, außerdem sind auch kulturelle Veranstaltungen vorgesehen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
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