Die gewerbliche Ausleihe ist nicht an das Verkaufsgesetz gebunden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Der Kern des Disputs: Gilt der stellvertretende Nato-Oberbefehlshaber in Europa im Falle einer Ausleihe an die WEU als "Nato-Einrichtung"?
( Quelle: Die Zeit (10/2000))
Zwei ABM-Kräfte könnten die Ausleihe übernehmen, außerdem sind auch kulturelle Veranstaltungen vorgesehen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)