Das Bundesverfassungsgericht hatte am Montag das deutsche Gesetz zur Umsetzung des Europäischen Haftbefehls für nichtig erklärt, weil es den im Grundgesetz garantierten Auslieferungsschutz für deutsche Staatsbürger verletze.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.07.2005)
Die Regierung habe die "vorgegebenen Spielräume nicht ausgeschöpft", zu uneingeschränkt sei der Auslieferungsschutz für Deutsche preisgegeben worden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 20.07.2005)