Zwischen den USA und Deutschland besteht ein Auslieferungsvertrag.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 15.01.2003)
Einen 2001 geschlossenen deutsch-indischen Auslieferungsvertrag nehmen sie als Indiz für die staatliche Achtung der Menschenwürde indischer Strafgefangener.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.07.2003)