Es geht auf diffizile Weise um die Hinterfragung der Gültigkeit von Gesetzen unter sogenannten Ausnahmebedingungen.
( Quelle: TAZ 1997)
De facto lockerten viele Provinzen die Ausnahmebedingungen für Zweitkind-Genehmigungen und erkannten auch einen vierjährigen Geburtenabstand oder die Geburt eines Mädchens als ausreichenden Grund für eine zweite Geburt an.
( Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)