Ausnahmebeschlusses

  1. Und damit Hemzal über diesen Termin hinaus im Amt bleiben kann - er ist bis zum Jahre 2007 gewählt - bedarf es einige Zeit zuvor nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eines Ausnahmebeschlusses der Stadtverordnetenversammlung. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.06.2003)