Ausnahmecharakter

  1. Die Wehrpflicht habe als erheblicher Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger "Ausnahmecharakter" und müsse deshalb "sicherheitspolitisch begründet" sein, sagte der Oldenburger Verfassungsrechtler Götz Frank. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)