Ausnahmegründe

  1. Auf eben diese Ausnahmegründe stützte sich das Amt in seiner Entscheidung. ( Quelle: TAZ 1997)
  2. Denkbar ist, quasi als Korrektiv der weitgefaßten Anknüpfung, auf Tatbestandsebene eine diskriminierende oder zweckgerichtete Regelung zu fordern oder auf Rechtfertigungsebene weitergefaßte Ausnahmegründe anzuerkennen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Ausnahmegründe sind auch Ehrenämter, Weiterbildung und Berufsschule. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)