Das erreichte ihn vor ein paar Tagen und machte erstmal eine schöne Illusion kaputt: Für den Höhepunkt der Fünften Jahreszeit die Rosenmontagsfeier erteilten die Beamten "keine Ausnahmezulassung nach õ 8 der Lärmverordnung".
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Unbedingt notwendig sei zudem die Beantragung einer Ausnahmezulassung für den Lärmschutz.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Die Verwaltung reagierte und verweigerte eine Ausnahmezulassung für das zu erwartetende Schunkeln und Schwofen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Dass die Ausnahmezulassung verlängert wurde, begründet Petra Rohland damit, dass es bei der Abdichtung der Baugrube Probleme gegeben habe.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.10.2005)