Aussage-Erzwingungshaft

  1. Die Monate, die er in dieser Sache in Untersuchungshaft verbrachte, bezeichnete der Angeklagte als "ungesetzliche Aussage-Erzwingungshaft", die ihn "physisch und psychisch fertiggemacht" habe. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)