Stasi-Mitarbeit dürfe kein Ausschlußgrund für ein Amt oder eine Beschäftigung mehr sein.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Die Kommission hält dies dennoch nicht für einen Ausschlußgrund, weil Deutschland durch die Wiedervereinigung erhebliche Sonderlasten zu tragen hatte.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Auch die Vergangenheit Schmählings als Chef des Militärischen Abschirmdienstes könne kein Ausschlußgrund sein.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)