Ausschlußgrund

  1. Stasi-Mitarbeit dürfe kein Ausschlußgrund für ein Amt oder eine Beschäftigung mehr sein. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Die Kommission hält dies dennoch nicht für einen Ausschlußgrund, weil Deutschland durch die Wiedervereinigung erhebliche Sonderlasten zu tragen hatte. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. Auch die Vergangenheit Schmählings als Chef des Militärischen Abschirmdienstes könne kein Ausschlußgrund sein. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)