Und für die es bereits Ausschlusskriterium bei der Einstellung eines Assistenzarztes sei, wenn er sich per E-Mail bewirbt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.10.2002)
Die Bundesagentur für Arbeit hat für Ein-Euro-Jobs in der Privatwirtschaft als Ausschlusskriterium den Tatbestand der Wettbewerbsverzerrung genannt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.09.2004)