In einem Aussetzungsantrag werfen die Verteidiger dem Gericht vor, zu Unrecht den Fall zu verhandeln, da laut Geschäftsverteilungsplan von 1994 der Prozeß eigentlich vor der 28. Strafkammer beginnen sollte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Den Aussetzungsantrag der Landesregierung wies der Vorsitzende Richter Heinz Uthmann mit deutlichen Worten zurück und setzte für den 8. Dezember den Beginn der Hauptverhandlung an.
( Quelle: FREITAG 1999)