Die Beiladung des Landes Baden- Württembergs, das vom VG in seiner Eigenschaft als Bauherr des Aussiedlerwohnheims beigeladen worden ist, war aufzuheben, weil die Beiladung unzulässig war.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
BEHINDERTE BEDROHT: Ein selbstgebautes Hakenkreuz und einen Galgen haben Unbekannte im bayerischen Landau in unmittelbarer Nähe eines Behindertenkindergartens und eines Aussiedlerwohnheims aufgestellt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)