Aussiedlerwohnheims

  1. Die Beiladung des Landes Baden- Württembergs, das vom VG in seiner Eigenschaft als Bauherr des Aussiedlerwohnheims beigeladen worden ist, war aufzuheben, weil die Beiladung unzulässig war. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. BEHINDERTE BEDROHT: Ein selbstgebautes Hakenkreuz und einen Galgen haben Unbekannte im bayerischen Landau in unmittelbarer Nähe eines Behindertenkindergartens und eines Aussiedlerwohnheims aufgestellt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)