Voraussetzung für die Nutzung solcher Lizenzen mit ausländischen Fahrern ohne deutsche Aufenthaltserlaubnis ist, dass die Fahrzeuge im Ausstellungswand auf ein dort ansässiges Unternehmen zugelassen sind.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.03.2003)
Es dient als Ausstellungswand für "Kunst am Gerüst".
( Quelle: Die Zeit 1995)