Aussteuerungsbetrag

  1. Sowohl dieser an die Bundesregierung zu zahlende Aussteuerungsbetrag als auch die Arbeitsmarktentwicklung im Jahr 2005 stellen nach Einschätzung von BA-Finanzvorstand Raimund Becker ein beträchtliches Risiko für den BA-Haushalt 2005 dar. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.01.2005)
  2. Als weiteres Haushaltsrisiko kommt der Aussteuerungsbetrag hinzu, den die Bundesagentur als "Strafabgabe" für jeden Arbeitslosen an den Bund zahlen muß, der vom beitragsfinanzierten Arbeitslosengeld I in das steuerfinanzierte Arbeitslosengeld II wechselt. ( Quelle: Die Welt vom 11.07.2005)
  3. Die Union erwägt, als Erstes den so genannten Aussteuerungsbetrag zu streichen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 10.07.2005)
  4. Damit solle verhindert werden, dass sie zu Arbeitslosengeld-II-Empfängern würden und die BA dafür mit jeweils 10 000 Euro "Strafzoll" (Aussteuerungsbetrag) belastet werde. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.01.2005)
  5. Nach Angaben der Bundesregierung beträgt der Aussteuerungsbetrag in diesem Jahr insgesamt 4,556 Mrd. Euro. ( Quelle: Die Welt vom 06.12.2005)
  6. Vor allem könnte es eine grundlegende Kursänderung beim so genannten Aussteuerungsbetrag geben. ( Quelle: Spiegel Online vom 17.06.2005)