Von dem Ausstrahlungsverbot sind die rund eine Million Haushalte (und damit zwei bis drei Millionen Zuschauer betroffen), die auf den digitalen Satellitenempfang umgestellt haben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.05.2002)
Das Gericht begründete damals das Ausstrahlungsverbot damit, dass die drei Täter mit Namen genannt und im Bild gezeigt werden sollten.
( Quelle: Welt 1999)