Ein Schwerpunkt bildet die Ausgestaltung des Melderechts im Beherbergungsgewerbe. Anders als bisher üblich wird eine (allerdings sanktionslose) Ausweispflicht beim Ausfüllen von Hotelmeldescheinen vorgesehen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
In Ost-Berlin galt bis 1990 ebenfalls die permanente Ausweispflicht.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)