Unter anderem habe sie den Klägern die Wiederaufnahme der Klagen gestattet, wenn der Bundestag nicht noch vor der parlamentarischen Sommerpause den Auszahlungsbeginn beschließt, erklärte er am Sonntag.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.05.2001)
Die Richterin verlange aber einen unverzüglichen Auszahlungsbeginn.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.05.2001)