Auszahlungsverluste

  1. Disagien, also Auszahlungsverluste oder Mehrverschuldungskomponenten, werden - zusätzlich zur 50-Prozent-Sonderabschreibung nach § 4 Fördergebietsgesetz bei Vermietung - meist bei kurzfristigen Kreditlaufzeiten vereinbart. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)