Auszahlungsvorgänge

  1. Hiervon entfallen auf die Ein- und Auszahlungsvorgänge 79 Minuten und die hierzu gehörende reine Kassenaufnahme 42 Minuten, das sind insgesamt 121 Minuten Tätigkeiten des einfachen Kassenverkehrs. Diese der Tarifgr. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Durch die neu eingeführte Hebegebühr (§ 17a DDR-RAGO) werden nunmehr die Verantwortung des Rechtsanwalts bei der Überwachung der Ein- und Auszahlungsvorgänge und die damit entstandenen Auslagen abgegolten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)