Eine Auto-Haftpflichtversicherung darf nicht grundsätzlich jegliche Leistung ablehnen, weil der Fahrer eines verunglückten Fahrzeugs betrunken war.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 01.07.2005)
Vier von fünf Haushalten in Deutschland haben eine Auto-Haftpflichtversicherung.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 17.10.2002)