Wenn es ausschließlich um die gesetzlich vorgeschriebene Autohaftpflichtversicherung geht, ist der Wechsel risikolos, die Versicherer sind verpflichtet, jeden neuen Kunden aufzunehmen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 25.06.2002)
"Wer Elemente aus der Autohaftpflichtversicherung in die Krankenversicherung einbaut, der bereitet den Ausstieg aus der solidarischen Krankenversicherung vor.".
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)