Ab damit auf einen möglichst entlegenen Abstellplatz, wo der Autohalter sein Tatwerkzeug dann gegen Gebühr und ein beträchtliches Abschlepp-Entgelt wieder abholen kann.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Dabei sollten Autohalter aber auf einiges achten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.10.2004)
Die nötigen Pkw-Kennzeichen muss der Autohalter dann nur noch beim zuständigen Fachbetrieb abholen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.08.2001)