Dieser aus dem systematischen Zusammenhang und dem Sinn und Zweck des Ges. erschlossene Regelungsgehalt des Art. 1 § 13 AÜG wird durch die Gesetzesmaterialien bestätigt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Zudem sollen Einschränkungen für die Zeitarbeit, die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt sind, den Einsatz von Leiharbeitern attraktiver machen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.11.2002)