AG Deggendorf BAZG §§ 6, 15 Abs. 1 Satz 1 1. Das Verbot der Sonntagsarbeit in Bäckereien und Konditoreien trifft auch den Inhaber, aber nur für Arbeiten, die der Herstellung, nicht auch für solche, die dem Vertrieb von Bäckereierzeugnissen dienen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)