Bäderregelung

  1. Die dortige "Bäderregelung", von der in Städten wie Schwerin, Rostock und Wismar eifrig Gebrauch gemacht wird, ist ähnlich wie das Modell in Sachsen konstruiert. ( Quelle: Welt 1999)
  2. Dabei gehe es um die Beibehaltung der sogenannten Bäderregelung, derzufolge keine Zuschläge für die in Kurorten bereits heute erlaubten längeren Ladenöffnungszeiten gezahlt werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Großzügige Ausnahmen wie die "Bäderregelung" in Mecklenburg-Vorpommern erlauben den Verkauf in touristischen Zentren seit jeher. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
  4. Sie sind der Auffassung, daß die Klage aufschiebende Wirkung hat und damit die Bäderregelung in den betreffenden Städten sofort ausgesetzt werden müßte. ( Quelle: Welt 1999)
  5. In Mecklenburg-Vorpommern etwa wurde wegen der "Bäderregelung" Normenkontrollklage beim Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
  6. Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsministerium hat seine Auffassung unterstrichen, daß die Bäderregelung und damit die Sonntagsöffnung der Läden in rund 190 Orten des Landes rechtens ist. ( Quelle: Welt 1999)
  7. Kopp forderte Wirtschaftsminister Otto Ebnet (SPD) auf, die Bäderregelung wieder aufs ganze Jahr auszudehnen. ( Quelle: Die Welt 2001)