Die dortige "Bäderregelung", von der in Städten wie Schwerin, Rostock und Wismar eifrig Gebrauch gemacht wird, ist ähnlich wie das Modell in Sachsen konstruiert.
( Quelle: Welt 1999)
Dabei gehe es um die Beibehaltung der sogenannten Bäderregelung, derzufolge keine Zuschläge für die in Kurorten bereits heute erlaubten längeren Ladenöffnungszeiten gezahlt werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Großzügige Ausnahmen wie die "Bäderregelung" in Mecklenburg-Vorpommern erlauben den Verkauf in touristischen Zentren seit jeher.
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
Sie sind der Auffassung, daß die Klage aufschiebende Wirkung hat und damit die Bäderregelung in den betreffenden Städten sofort ausgesetzt werden müßte.
( Quelle: Welt 1999)
In Mecklenburg-Vorpommern etwa wurde wegen der "Bäderregelung" Normenkontrollklage beim Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht.
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsministerium hat seine Auffassung unterstrichen, daß die Bäderregelung und damit die Sonntagsöffnung der Läden in rund 190 Orten des Landes rechtens ist.
( Quelle: Welt 1999)
Kopp forderte Wirtschaftsminister Otto Ebnet (SPD) auf, die Bäderregelung wieder aufs ganze Jahr auszudehnen.
( Quelle: Die Welt 2001)