Die Erklärung der Geschäftsführung, der Standort bleibe erhalten, bezeichnete Bäuml als positives Zeichen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.04.2004)
Bäuml mahnt allerdings, Vortäuschung von Studentsein sei ein Straftatbestand.
( Quelle: TAZ 1994)