Bäuml

  1. Die Erklärung der Geschäftsführung, der Standort bleibe erhalten, bezeichnete Bäuml als positives Zeichen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.04.2004)
  2. Bäuml mahnt allerdings, Vortäuschung von Studentsein sei ein Straftatbestand. ( Quelle: TAZ 1994)