Der Fachverkäufer hätte die Böller nicht an Endverbraucher verkaufen dürfen und auf einem Beipackzettel die Gefahr des Böllers erkennen müssen, argumentiert das Unternehmen.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 07.12.2005)
So habe ein 22-Jähriger durch den Knall eines Böllers einen so starken Hörverlust erlitten, dass sein Hörvermögen dem eines 60 bis 70 Jahre alten Mannes entsprochen habe.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.07.2004)