Börsengängen

  1. Neben Michael Cohrs, der für die Beratung von Börsengängen, Fusionen und Übernahmen zuständig ist, haben Kevin Parker und Anshu Jain ihre Positionen auf der Wertpapierhandelsseite erheblich gestärkt. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  2. Mit dem 855 Mill. Dollar schweren IPO-Mandat von Lazard hat Goldman in diesem Jahr Morgan Stanley vom Spitzenplatz bei der Begleitung von Börsengängen in den USA verdrängt. ( Quelle: Die Welt vom 27.05.2005)
  3. Deutsche Telekom profitierten von der Fantasie um weitere Zukäufe nach den bevorstehenden Börsengängen ihrer Töchter T-Mobil und T-Online. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  4. Ein vorsichtiges Vorgehen deutete auch Zentralbankchef Zhou Xiaochuan bei den geplanten Börsengängen der Bank of China und der China Construction Bank an. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.03.2005)
  5. Banken förderten diese Begeisterung - als Begleiter von Börsengängen verdienten sie hervorragend. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.04.2001)
  6. Er kritisierte aber, dass diese Pflichten nur bei Börsengängen gelten sollten, aber nicht bei Zweitplatzierungen wie der nächsten Tranche der Deutschen Telekom. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 17.04.2002)
  7. Unter anderem prüft die Unternehmensberatung, die mit einem weltweiten Jahresumsatz von 8,9 Milliarden Dollar (davon 1,2 Milliarden in Deutschland) zu den größten der Zunft gehört, die Möglichkeit von Börsengängen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  8. Für negative Schlagzeilen sorgte die CSFB auch durch missbräuchliche Praktiken bei Börsengängen in den USA. ( Quelle: )
  9. "Mit den Börsengängen und den bevorzugten Zeichnungsmöglich-keiten für unsere Aktionäre führen wir unser Geschäftsmodell im Interesse unserer Aktionäre nun noch einen Schritt weiter", unterstreicht Ralph Dommermuth die Strategie. ( Quelle: onvista Wirtschafts-News 2000)
  10. Nach der langen Enthaltsamkeit bei Börsengängen in Deutschland liefern sich nun gleich mehrere Unternehmen ein Wettrennen um die erste Platzierung seit anderthalb Jahren. ( Quelle: Tagesspiegel vom 09.05.2004)