BühnentechnikerTV

  1. Zu diesen gehören beispielsweise Theatermeister, Leiter der Werkstätten, Verwaltungsangestellte und ähnl. Angestellte. Eine weitere Gruppe bilden die vom BühnentechnikerTV (BTT) erfaßten Angestellten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)