BürgerInnenbeteiligung

  1. Angekommen beim Thema "standortunabhängiger Vorbescheid", versuchten die Vertreter des Ministeriums den Eindruck zu erwecken, als würde die BürgerInnenbeteiligung durch das Verfahren nach Paragraph 7a Atomgesetz keineswegs eingeschränkt. ( Quelle: TAZ 1988)